Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, ein Sondervermögen in Höhe von 20 Mrd. Euro zu errichten.
Antragsberechtigte:
Insbesondere für Unternehmen mittlerer Größe, die vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes nicht erfasst werden, eine Möglichkeit zur sicheren Kapitalbeschaffung.
Höhe der Unterstützung:
Über dieses Instrument wird sich der Freistaat an Unternehmen vorübergehend beteiligen können. Eine neu zu gründende Finanzagentur wird das Vermögen des BayernFonds verwalten.
- Die Unternehmensbeteiligungen werden je nach Situation von der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft oder der LfA Förderbank gemanagt.
- Auch der Freistaat selbst kann sich an Unternehmen beteiligen, wenn dies geboten ist, zum Beispiel bei einem strategischen Interesse. Verfahren