Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Um die durch die Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten, setzen die Finanzämter in Bayern auf Antrag die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen für 2020 herab bzw. erstatten diese im Bedarfsfall gar vollständig wieder zurück. Die Herabsetzung/Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen ist indes nur für unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffene Unternehmen vorgesehen
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